Grundsätzlich ist jeder Steuerberater und Steuerbevollmächtigter bei Tätigkeiten im Bereich der Steuerberatung an die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) gebunden, die allerdings durch einen gesetzlich festgelegten Gebührenrahmen einen gewissen Spielraum zulässt.
Im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung können Vergütungen frei vereinbart werden.
Als Mandant haben Sie aber auch Einfluss auf unser Honorar, indem Sie Ihre Unterlagen bereits sorgfältig vorbereiten. Das spart Zeit und Geld. Gerne unterweisen wir Sie darin.
Steuerberater sind keine Belegsortierer!
Es ist nicht nur Schade um die Zeit, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen, sondern es geht auch wertvolle Zeit verloren, die für die eigentlichen Aufgaben einer Steuerkanzlei, nämlich vorrangig die Beratung und Betreuung, besser und vor allem in Ihrem Sinne genutzt werden kann.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Es gelten die allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.